Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von Frau König
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Teilnahme am Partnerprogramm von Frau König, Silke König, Ewaldstr. 22, 45699 Herten (im Folgenden “FRAU KÖNIG“). Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen FRAU KÖNIG und dem Teilnehmer zumindest in Textform ausdrücklich vereinbart.
2. Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen
2.1. FRAU KÖNIG bietet Teilnehmern an dem Partnerprogramm von FRAU KÖNIG (im Folgenden „Partnerprogramm“) die Möglichkeit, mit der Veröffentlichung von Werbemitteln und/oder der Übermittlung von generierten Sales an FRAU KÖNIG Einnahmen zu erzielen.
2.2. „Affiliatevertrag“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist die Vereinbarung zwischen FRAU KÖNIG und dem Teilnehmer über die Teilnahme an dem Partnerprogramm.
2.3. „Teilnehmerkonto“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist der dem Teilnehmer gewährte, durch eine individuelle Benutzerkennung und ein Passwort (im Folgenden „Zugangsdaten“) geschützte Zugang zum Administrationsbereich und zu den damit verbundenen Funktionen der Website von FRAU KÖNIG.
2.4. „Sale“ oder „Abschluss“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein vollständiger Satz von personenbezogenen Daten einer natürlichen Person bzw. von Kontaktdaten einer juristischen Person, Personengesellschaft oder sonstigen Personenvereinigung, die ihre Daten vollständig gemäß den Vorgaben der Abschlussstrecke eingegeben hat, zusammen mit einer auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten, ausdrücklichen Erklärung dieser Person bzw. Personenvereinigung.
2.5. „Transaktion“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein Sale, für dessen Übermittlung an FRAU KÖNIG gemäß den Vergütungsbedingungen von FRAU KÖNIG eine Vergütung an den Teilnehmer gezahlt wird.
2.6. „Genehmigte Werbemittel“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind von FRAU KÖNIG für den Teilnehmer bereitgestellte Werbemittel oder von FRAU KÖNIG genehmigte Werbemittel des Teilnehmers, mit denen für Angebote von FRAU KÖNIG geworben wird oder die sonst der Generierung von Sales für FRAU KÖNIG dienen.
2.7. „Werbeflächen“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind Bereiche auf genehmigten Websites, in die genehmigte Werbemittel eingebunden sind.
2.8. „Genehmigte Website “ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine Website, die der Teilnehmer gegenüber FRAU KÖNIG unter Nennung der zu ihrer Adressierung verwendeten Internetdomain(s) bekannt gegeben hat und die von FRAU KÖNIG für die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegeben worden ist, oder ein von dem Teilnehmer betriebener, FRAU KÖNIG bekannt gegebener und von FRAU KÖNIG für die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegebener Social Media Kanal (z. B. Facebook-Seite oder Instagram-Account des Teilnehmers).
2.9. „siteKey “ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine für genehmigte Website einmalige, von FRAU KÖNIG zugewiesene spezifische Zeichenfolge, die FRAU KÖNIG u. a. die Identifizierung des Teilnehmers und der diesem zugeordneten genehmigten Websites und damit die Zuordnung von Transaktionen und Umsätzen ermöglicht.
2.10. „Partner-ID“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine für jedes Teilnehmerkonto einmalige, dem Teilnehmerkonto von FRAU KÖNIG zugewiesene spezifische Zeichenfolge, die der Identifizierung des Teilnehmerkontos und damit des Teilnehmers dient.
2.11. Die “Cookie-Laufzeit” definiert die Zeitspanne, wie lange der Publisher eine Provision bei einem vermittelten Verkauf erhält.
3. Registrierung, Vertragsschluss
3.1. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen nicht gestattet.
3.2. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm setzt die Registrierung des Teilnehmers bei FRAU KÖNIG und den Abschluss eines Affiliatevertrages voraus.
3.3. Die Registrierung erfolgt online über ein Anmeldeformular auf der Website von FRAU KÖNIG ACADEMY. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Mit der Absendung des ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Affiliatevertrages mit FRAU KÖNIG ab. Akzeptiert FRAU KÖNIG die Registrierung des Teilnehmers, übermittelt FRAU KÖNIG dem Teilnehmer eine entsprechende Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail). Mit Zugang der Bestätigung kommt der Affiliatevertrag zwischen FRAU KÖNIG und dem Teilnehmer zustande. FRAU KÖNIG behält sich vor, die Annahme des Vertragsangebotes des Teilnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. nicht anzunehmen.
3.4. Abweichend von Ziffer 3.3 kann der Teilnehmer seinen Teilnahmewunsch auch auf andere Weise an FRAU KÖNIG übermitteln. In einem solchen Fall wird FRAU KÖNIG dem Teilnehmer Zugangsdaten zum passwortgeschützten Teilnehmerbereich der Website von FRAU KÖNIG ACADEMY übermitteln. Die Übermittlung der Daten stellt ein verbindliches Angebot von FRAU KÖNIG zum Abschluss eines Affiliatevertrages mit dem Teilnehmer dar. Loggt sich der Teilnehmer unter Verwendung der übermittelten Zugangsdaten erstmals im Teilnehmerbereich auf der Website von FRAU KÖNIG ein oder wird ein Sale generiert, der der dem Teilnehmer zugeordneten Partner-ID zuzuordnen ist, nimmt er damit das Vertragsangebot von FRAU KÖNIG an und der Affiliatevertrag kommt zustande.
4. Teilnehmerkonto, Partner-ID
4.1. Mit erfolgreicher Registrierung des Teilnehmers und Abschluss eines Affiliatevertrages wird ein Teilnehmerkonto für den Teilnehmer angelegt. Das Teilnehmerkonto darf nur durch den Teilnehmer, für den es angelegt wurde, genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FRAU KÖNIG gestattet.
4.2. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal bei FRAU KÖNIG für die Teilnahme an dem Partnerprogramm registrieren. Darüber hinaus darf jeder Teilnehmer nur über ein Teilnahmekonto verfügen. Eine mehrfache Registrierung und die Einrichtung oder Nutzung eines weiteren Teilnehmerkontos bedürfen der schriftlichen Zustimmung von FRAU KÖNIG. Die Bestätigung einer weiteren Registrierung des Teilnehmers durch FRAU KÖNIG stellt keine Zustimmung zur Einrichtung eines weiteren Teilnehmerkontos dar. Eine mehrfache Registrierung und die Einrichtung oder Nutzung mehrerer Teilnehmerkonten durch den Teilnehmer ohne Zustimmung von FRAU KÖNIG berechtigt FRAU KÖNIG zur außerordentlichen Kündigung des Affiliatevertrages.
4.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Teilnehmer die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies FRAU KÖNIG umgehend mitzuteilen.
4.4. Im Falle einer Änderung der bei der Registrierung erhobenen oder sonst im Teilnehmerkonto hinterlegten Daten hat der Teilnehmer die Angaben in seinem Teilnehmerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – FRAU KÖNIG unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.
4.5. Mit Einrichtung des Teilnehmerkontos weist FRAU KÖNIG dem Teilnehmer eine individuelle Partner-ID zu.
5. Bereitgestellte Werbemittel
5.1. FRAU KÖNIG stellt dem Teilnehmer über das Teilnehmerkonto Werbemittel, z. B. Textlinks, Werbebanner oder, im Einzelfall, E-Mail-Templates nebst zugehörigen, individuellen Werbemittelcodes zur Verfügung. Eine Nutzung der Werbemittel darf nur unter Verwendung der von FRAU KÖNIG hierzu bereitgestellten Werbemittelcodes erfolgen, da anderenfalls eine Zuordnung von über das betreffende Werbemittel erzielten Transaktionen oder Umsätzen zu dem Teilnehmer nicht möglich ist.
5.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausschließlich Werbemittel in eigene Websites einzubinden oder sonst zu verwenden, die FRAU KÖNIG für den Veröffentlichungszeitpunkt aktuell vorhält. Er ist verpflichtet, Aufforderungen von FRAU KÖNIG zur Entfernung bestimmter Werbemittel, insbesondere von nicht mehr aktuellen Werbemitteln, unverzüglich Folge zu leisten und die betreffenden Werbemittel nicht mehr zu verwenden.
5.3. FRAU KÖNIG räumt dem Teilnehmer die für die bestimmungsgemäße Einbindung und öffentliche Zugänglichmachung der bereitgestellten Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte an den betreffenden Werbemitteln ein, soweit die Nutzung der Werbemittel im Einklang mit den Bestimmungen des Affiliatevertrages einschließlich dieser Teilnahmebedingungen erfolgt.
5.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Vorgaben von FRAU KÖNIG zum Inhalt von Anbieterkennzeichnungen zu beachten und zu deren Gestaltung die hierzu ggf. von FRAU KÖNIG bereitgestellten Mittel zu verwenden oder den sich aus den von FRAU KÖNIG ggf. bereitgestellten Mitteln ergebenden Inhalt in die eigenen Anbieterkennzeichnungen zu übernehmen.
6. Eigene Werbemittel des Teilnehmers
6.1. Die Verwendung eigener Werbemittel des Teilnehmers statt der von FRAU KÖNIG bereitgestellten Werbemittel zur Bewerbung von Angeboten von FRAU KÖNIG bzw. zur Generierung von Transaktionen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von FRAU KÖNIG gestattet. Eine entsprechende Erlaubnis bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eigener Werbemittel entscheidet FRAU KÖNIG auf Anfrage des Teilnehmers nach freiem Ermessen.
6.2. Die Übermittlung von Sales durch den Teilnehmer an FRAU KÖNIG erfolgt auch bei der Verwendung eigener Werbemittel des Teilnehmers über von FRAU KÖNIG bereitgestellte Schnittstellen. Der Teilnehmer ist in jedem Fall verpflichtet, mit jedem Sale auch seinen siteKey an FRAU KÖNIG zu übermitteln, da anderenfalls eine Zuordnung von Transaktionen oder Umsätzen zu dem Teilnehmer nicht möglich ist. Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, stets auch die korrekte Kennung der Website, auf der der Sale generiert wurde, an FRAU KÖNIG zu übermitteln.
6.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, FRAU KÖNIG auf erstes Anfordern unverzüglich Einsicht in die technische Beschaffenheit der im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm von ihm verwendeten Werbemittel zu gewähren.
6.4. Der Teilnehmer garantiert, dass von ihm verwendete eigene Werbemittel und deren Einsatz nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Der Teilnehmer stellt insbesondere sicher, dass die einschlägigen Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechts, Markenrechts, Urheberrechts und verwandter Leistungsschutzrechte sowie des Datenschutzrechts beachtet werden.
6.5. Der Teilnehmer garantiert, dass er beim Einsatz von eigenen Werbemitteln all diejenigen rechtlich notwendigen bzw. zweckmäßigen Erklärungen mitteilt oder abgibt bzw. einholt, die FRAU KÖNIG auch für von FRAU KÖNIG bereitgestellte Werbemittel zur Verfügung stellt. Dies betrifft insbesondere telemedienrechtlich erforderliche oder gebotene Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzerklärungen und Einwilligungserklärungen der Nutzer.
6.6. Der Teilnehmer räumt FRAU KÖNIG an selbst geschaffenen Werbemitteln alle Nutzungsrechte hinsichtlich aller Rechte des geistigen Eigentums und sonstigen immateriellen Rechten, insbesondere an gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sowie Persönlichkeitsrechten, ein, die FRAU KÖNIG für eine bestimmungsgemäße Nutzung der Werbemittel benötigt. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung.
7. Verwendung von Werbemitteln, Gestaltung von Werbeflächen
7.1. Genehmigte Werbemittel dürfen ausschließlich auf Werbeflächen eingebunden werden, die zu Websites gehören, die unter Nennung der jeweils zu ihrer Adressierung verwendeten Internetdomain(s) gegenüber FRAU KÖNIG bekannt gegeben und durch FRAU KÖNIG bestätigt worden sind. Darüber hinaus ist die Einbindung in einen von dem Teilnehmer betriebenen, FRAU KÖNIG bekannt gegebenen und von FRAU KÖNIG für die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegebenen Social Media Kanal (z. B. Facebook-Seite oder Instagram-Account des Teilnehmers) gestattet, soweit die Veröffentlichung des Werbemittels im Einklang mit den Nutzungsbedingungen des betreffenden sozialen Netzwerkes steht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, genehmigte Werbemittel außerhalb genehmigter Websites zu veröffentlichen.
7.2. Auf einer Website darf der Teilnehmer nur die speziell für diese, anhand der verwendeten Internetdomain identifizierten Website zur Verfügung gestellten, genehmigten Werbemittel einsetzen. Eine Nutzung entsprechender Werbemittel auf anderen Websites ist nicht gestattet.
7.3. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, genehmigte Werbemittel auf Internetseiten zu platzieren,
– die gewaltverherrlichende, pornographische, jugendgefährdende, diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder strafbare Inhalte aufweisen oder die auf Internetseiten mit solchen Inhalten verweisen,
– auf denen die Teilnahme an Glücksspiel angeboten oder für Glücksspiel geworben wird,
– die Inhalte aufweisen, die Rechte Dritter, z.B. Urheber- oder Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen,
– die sonst gegen gesetzliche Bestimmungen, z. B. gegen das Wettbewerbsrecht, verstoßen,
– deren Inhalt den Ruf oder die Wertschätzung des Geschäftsbetriebs von FRAU KÖNIG beeinträchtigt oder die so gestaltet sind, dass eine Verwechslungsgefahr mit Internetseiten von FRAU KÖNIG entsteht,
– die Viren, Dialer-, Ad- oder Spyware oder andere Programme mit den Seitenbesucher bzw. seine Systeme beeinträchtigenden Funktionen enthalten.
7.4. Der Teilnehmer garantiert, dass die Internetseiten mit Werbeflächen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung gekennzeichnet sind. Er stellt darüber hinaus sicher, dass Werbeflächen stets als Werbung erkennbar und – soweit hierfür erforderlich – als Anzeige bzw. Werbung gekennzeichnet sind.
7.5. Der Teilnehmer garantiert, dass URLs, Textlinks und Linkbeschreibungen, die auf Internetseiten von FRAU KÖNIG verweisen, so gestaltet sind, dass sie für Besucher der vom Teilnehmer betriebenen Domain hinreichend als Weiterleitung auf die Internetseiten von FRAU KÖNIG erkennbar sind. Der Teilnehmer unterlässt jede Form automatischer und irreführender Weiterleitungen auf die Internetseiten von FRAU KÖNIG.
7.6. Dem Teilnehmer ist es untersagt, genehmigte Werbemittel auf Internetseiten einzubinden, deren Internetadresse (einschließlich Subdomains) Marken-, Kennzeichen- oder Namensrechte Dritter verletzt oder die gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt.
7.7. Der Teilnehmer stellt sicher, dass sich aus sonstigen Inhalten der Internetseite, in die ein genehmigtes Werbemittel eingebunden ist, (z. B. Seitenüberschriften, Texten) keine Irreführung betreffend die durch das Werbemittel beworbenen Angebote von FRAU KÖNIG hervorgerufen wird.
7.8. Dem Teilnehmer ist es untersagt, durch den Einsatz von Software oder anderen Techniken auf die Internetnutzungsgeräte (Computer, Telefone usw.) der Seitenbesucher dergestalt Einfluss zu nehmen, dass die Internetnavigation der Seitenbesucher zur Werbefläche des Teilnehmers und/oder zu Internetseiten von FRAU KÖNIG nicht mehr in jedem Einzelfall bewusst und freiwillig abläuft (Browserhijacking, usw.).
7.9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jede Veröffentlichung genehmigter Werbemittel in Medien, für die das jeweilige Werbemittel nicht ausdrücklich bestimmt ist, zu unterlassen. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ist es dem Teilnehmer nicht gestattet, Werbemittel von FRAU KÖNIG in Werbung einzubinden, die direkt an den Werbeadressaten versandt wird (z. B. E-Mail).
8. Bewerbung von Werbefläche
Betreibt der Teilnehmer Maßnahmen zur Bewerbung einer genehmigten Website, so beachtet er alle anwendbaren Vorschriften, insbesondere auch die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Markenrechtsgesetzes sowie ggf. anwendbare Branchenregeln (zum Beispiel Vorschriften des Deutschen Werberats).
9. Bestimmungen zur Vermeidung von Verwechslungen
9.1. Dem Teilnehmer ist es – insbesondere im Rahmen von Search Engine Advertisement (SEA/SEM), Display-Marketing oder Real-Time-Bidding – untersagt,
- a) Keyword-Phrasen zu buchen, die den Begriff “FRAU KÖNIG” enthalten oder sein Targeting so einzustellen, dass er gezielt Nutzer anspricht, die zum Brand “FRAU KÖNIG” navigieren möchten (z. B. durch gezielte Retargeting-Maßnahmen, durch entsprechende Filter auf Social Media Plattformen, etc.).
- b) den Begriff “FRAU KÖNIG” in Anzeigentexten oder -grafiken zu benutzen oder auf andere Weise den Eindruck zu erwecken, es handele sich hierbei um eine Anzeige von FRAU KÖNIG (z. B. durch Einblenden von Domains oder Subdomains, die mit der Domain FRAU KÖNIG verwechselt werden könnten, durch Formulierung in Anzeigentexten, durch die Verwendung von sogenannten „Vertipper-Domains“ etc.).
- c) Landingpages oder Ziel-URLs auf der Domain FRAU KÖNIG zu nutzen.
Ausnahmen von den unter a), b) und c) genannten Regelungen können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
9.2. Der Teilnehmer wird eigene Landingpages für Nutzer klar erkennbar gegenüber FRAU KÖNIG abgrenzen, so dass jede Irreführung der Nutzer über die Herkunft bzw. den Anbieter der jeweiligen Landingpage ausgeschlossen ist.
9.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Google Double-Serving-Richtlinien (mehrfache Anzeigenschaltung) und vergleichbare Richtlinien anderer Anbieter einzuhalten. Stellt Google oder ein anderer Anbieter durch die Auslieferung von Werbeanzeigen von FRAU KÖNIG und des Teilnehmers ein Double-Serving fest, wird der Teilnehmer seine SEM-Maßnahmen innerhalb von 4 Stunden beenden, ohne dass es dazu einer gesonderten Aufforderung durch FRAU KÖNIG bedarf.
10. Qualität der Kundenanfragen und Abschlüsse
10.1. Der Teilnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm von FRAU KÖNIG im nachhaltigen Bemühen um eine hohe Qualität der an FRAU KÖNIG übermittelten Transaktionen . Insbesondere beachtet er die nachfolgend in Ziffer 10.2 und 10.3 dargestellten Grundsätze.
10.2. Der Teilnehmer übermittelt nur Leads, die von tatsächlichen Interessenten eigenhändig unter Benutzung der jeweiligen Werbemittel übermittelt worden sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, durch eine eigene Verwendung der Werbemittel selbst Sales zu generieren (z. B. eigener Kauf) oder durch beauftragte Dritte (z. B. Callcenter) generieren zu lassen.
10.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen,
- a) Sales in Verbindung mit der Veranstaltung von Gewinnspielen oder der Abgabe von Rabattversprechen zu generieren,
- b) Sales zu generieren, wenn dabei dem betreffenden Interessenten die Zahlung einer Vergütung, z. B. eines Teils der von dem Teilnehmer verdienten Vergütung, oder ein anderer wirtschaftlicher Vorteil versprochen wird oder eine solche Zahlung geleistet oder ein solcher Vorteil gewährt wird.
11. Folgen von Pflichtverletzungen
11.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, FRAU KÖNIG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen FRAU KÖNIG geltend machen und die auf einer schuldhaften Verletzung des Affiliatevertrags durch den Teilnehmer, auf einer Verletzung von durch den Teilnehmer übernommenen Garantien oder auf einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter durch den Teilnehmer beruhen. Der Teilnehmer verpflichtet sich FRAU KÖNIG von sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe, freizustellen, die FRAU KÖNIG zur Abwehr entsprechender Ansprüche entstehen, soweit diese Kosten auf Maßnahmen beruhen, die FRAU KÖNIG zur Zeit der Vornahme für zweckmäßig halten durfte, oder die FRAU KÖNIG sonst aufgrund der Geltendmachung entsprechender Ansprüche aufwenden muss.
11.2. Der Teilnehmer wird FRAU KÖNIG in den Fällen gemäß Ziffer 11.1 bei der Verteidigung gegen die Ansprüche Dritter durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und die Übermittlung aller erforderlichen Informationen unterstützen.
11.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs für jeden einzelnen Fall eines schuldhaften Verstoßes des Teilnehmers gegen eine der in den Ziffern 10.2 und 10.3 genannten Verpflichtungen an FRAU KÖNIG eine der Höhe nach von FRAU KÖNIG nach billigem Ermessen festzusetzende, angemessene, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende Vertragsstrafe, jedoch mindestens in Höhe von 1.000,00 €, zu zahlen.
11.4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere gesetzliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von FRAU KÖNIG gegen den Teilnehmer bleiben von den vorgenannten Bestimmungen unberührt. Etwaig gezahlte Vertragsstrafen werden jedoch auf Schadensersatzansprüche von FRAU KÖNIG aufgrund derselben Verletzungshandlung angerechnet.
12. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
12.1. Der Teilnehmer hat für jede übermittelte Transaktion, für die eine Vergütung vorgesehen ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung, wenn die Transaktion von FRAU KÖNIG nicht in Übereinstimmung mit den Regelungen diese Vertrages zurückgewiesen oder storniert wurde. Die Höhe der jeweiligen Vergütung ergibt sich aus der vereinbarten Fassung des Provisionsverzeichnisses bzw. der mit dem Teilnehmer getroffenen Vergütungsvereinbarung und ist in dessen Teilnehmerkonto einsehbar.
12.2. FRAU KÖNIG kann jede von dem Teilnehmer übermittelte Transaktion nach freiem Ermessen in einem Zeitraum von fünf Werktagen zurückweisen. Die Frist beginnt mit dem Werktag, der auf den Tag der Datenübermittlung folgt. Fristgemäß zurückgewiesene Transaktionen werden nicht vergütet. FRAU KÖNIG wird jedenfalls, aber nicht ausschließlich, Transaktionen zurückweisen, die offenkundige inhaltliche Mängel aufweisen oder die bereits zuvor inhaltsgleich von einem Dritten an FRAU KÖNIG übermittelt worden sind.
12.3. Im Übrigen gelten für die Zurückweisung oder Stornierung von Transaktionen die besonderen Bedingungen gemäß den Ziffern 13 bis 16.
12.4. Die vom Teilnehmer vermittelten Transaktionen werden während der Vertragslaufzeit laufend erfasst und quartalsweise rückwirkend abgerechnet (bspw. erfolgt die Auszahlung der Provisionen für Mai Anfang August). Die Abrechnung wird dem Teilnehmer im Administrationsbereich seines Teilnehmerkontos zur Verfügung gestellt.
Weist eine Abrechnung ein Guthaben von mindestens 50 EUR zugunsten des Teilnehmers aus, wird es an den Teilnehmer per PayPal Transaktion an das im Teilnehmerkonto hinterlegte PayPal Profil ausgezahlt bzw. an das angegebene Bankkonto. Bei der Beendigung des Affiliatevertrages wird das dann ggf. bestehende Guthaben unabhängig von einem Mindestbetrag an den Teilnehmer ausgezahlt. Weist eine Abrechnung ein Soll aus, ist der Teilnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich durch Zahlung an FRAU KÖNIG auszugleichen.
12.5. Die Auszahlung einer Vergütung stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, dass der Vergütung eine vertragsgemäße, vergütungspflichtige Leistung des Teilnehmers gemäß den Bedingungen des Affiliatevertrages zu Grunde liegt.
13. Besondere Bedingungen für die Vergütung von Sales
13.1. Besteht eine Transaktion aus einem Verkauf, kann FRAU KÖNIG den Sale innerhalb einer Frist von 30 Werktagen stornieren, wenn der entsprechende Vertrag nicht zustande kommt oder widerrufen wird.
13.2. Im Falle einer fristgerechten Stornierung des Sales wird dem Teilnehmer der gutgeschriebene Betrag nachträglich wieder belastet.
14. Laufzeit, Beendigung des Vertrages
14.1. Der Affiliatevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
14.2. Der Teilnehmer kann den Affiliatevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung tritt mit dem Kalendertag in Kraft, der auf den Zugang der Kündigungserklärung bei FRAU KÖNIG folgt.
14.3. FRAU KÖNIG kann den Affiliatevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Kalendertagen kündigen.
14.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.5. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
14.6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit Beendigung des Affiliatevertrages die Werbung für Angebote von FRAU KÖNIG einzustellen und alle genehmigten Werbemittel von seinen Internetseiten zu entfernen.
15. Haftung
15.1. FRAU KÖNIG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Teilnehmers,
- a) die von FRAU KÖNIG oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
- b) die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind,
- c) die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 18.2) beruhen,
- d) die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder
- e) für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von FRAU KÖNIG jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens oder die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind.
15.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
15.3. Im Übrigen ist die Haftung von FRAU KÖNIG und ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Ist der Teilnehmer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Affiliatevertrag ergebenden Ansprüche Recklinghausen. FRAU KÖNIG bleibt es darüber hinaus unbenommen, den Teilnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16.2. Auf den Affiliatevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
16.3. FRAU KÖNIG behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Teilnehmer per E-Mail spätestens eine Woche vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von einer Woche nach dem Empfang der E-Mail in Textform, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vereinbart. FRAU KÖNIG verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
Version 2.0 vom 25.03.2023